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Verhaltensgrundsätze der Staas Gruppe

Compliance & Integrität

Compliance und Integrität sind fest verankerte Bestandteile unserer Strategie und Kultur. Sie bilden die Grundlage für unser Handeln bei der Staas Gruppe. Unser Anspruch ist, dass Entscheidungen im Einklang mit Gesetzen, internen Regelungen und Werten stehen.

Code of Conduct: Unsere Verhaltensgrundsätze

Um unseren Mitarbeitern* Orientierung zu geben, gibt es bei der Staas Gruppe einen verbindlichen Code of Conduct. Er definiert die Verhaltensgrundsätze, die für unsere tägliche Arbeit gelten – unabhängig von jeder Hierarchie. Daneben gelten auch für unsere Geschäftspartner verbindliche Leitprinzipien. Der Code of Conduct für Lieferanten, Dienstleister & Partner fasst zusammen, welche Erwartungen wir an unsere Partner stellen. Dazu gehören wie beim Code of Conduct für unsere Mitarbeitenden die Achtung der Menschenrechte, die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und die Korruptionsbekämpfung. Damit setzen wir nicht nur intern hohe Standards, sondern stellen auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette die Einhaltung unserer Werte und Prinzipien sicher. Untenstehend geht es zum Download unseres Code of Conducts.

Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei der Staas Gruppe höchste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner. Das Hinweisgebersystem nimmt konkrete Anhaltspunkte auf potenzielles Fehlverhalten entgegen.

Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft Aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße durch Mitarbeitende von der Staas Gruppe hinzuweisen. An das Hinweisgebersystem können diese vertraulich gemeldet werden, und zwar jederzeit. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen den Code of Conduct oder das Kartellrecht, Korruption, Verletzung von Menschenrechten, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing. Neben Beschäftigten können Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße abgeben.

Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Diskriminierungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen, die wegen einer Meldung an das Staas-Hinweisgebersystem erfolgen, werden dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und geahndet.

Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet das Staas-Compliance Team diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber). Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals ein Dialog mit dem Hinweisgeber notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert wird. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung berücksichtigen, um wen es geht, wer betroffen ist, was passiert ist, wann der Vorfall war, wie oft der Vorfall passiert ist und wo sich der Vorfall ereignet hat.

Neben dem Staas-Compliance Team sind an der Bearbeitung von Hinweisen in bestimmten Fällen auch andere Stellen beteiligt. Bei begründeten Hinweisen beauftragt das Compliance-Team normalerweise die notwendigen Stellen im Unternehmen sowie externe Rechtsberatung sofern diese erforderlich sind.

Wenn Sie Kenntnis von Verstößen haben oder von Verstößen direkt betroffen sind, können Sie sich per Mail an compliance@staas-gruppe.de direkt an das Compliance Team wenden oder senden Sie anonym Ihren Hinweis über das untenstehende Formular.

Verhaltensgrundsätze der Staas Gruppe als PDF (106.77 KB)

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur eine Geschlechtsform verwendet, diese bezieht sich generell auf Personen jeden Geschlechts.